Wirksamkeitsnachweise bei Supplementen: Worauf Sie achten müssen
Mehr als 70 Prozent der von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bewerteten Anträge auf gesundheitsbezogene Angaben wurden bis 2023 mangels ausreichender wissenschaftlicher Evidenz abgelehnt.

Diese Quote beschreibt nicht nur einzelne Werbeaussagen. Sie zeigt ein strukturelles Problem des Supplementmarktes: Produktname, Laborzertifikat, BVL-Anzeige und publizierte Studie werden regelmäßig zu einem vermeintlichen Wirksamkeitsnachweis verschmolzen. Methodisch sind es vier verschiedene Sachverhalte.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln entscheidet nicht die Existenz irgendeiner Studie. Entscheidend ist die Übereinstimmung von Substanz, Formulierung, Dosis, Zielgruppe, Endpunkt und Anwendungsbedingungen. Fehlt eines dieser Elemente, ist der Transfer der Ergebnisse auf das beworbene Produkt eingeschränkt oder nicht möglich. Genau an dieser Stelle trennt sich Marketing von evidenzbasierter Medizin.
Die BVL-Anzeige ist keine Zulassung
In Deutschland müssen Hersteller oder Importeure Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen. Diese Anzeige wird häufig als behördliche Prüfung missverstanden. Sie ist keine Zulassung, keine Genehmigung und keine Bestätigung der Wirksamkeit.
Das BVL nimmt bei einer eingehenden Anzeige keine inhaltliche Produktprüfung vor. Es trifft damit auch keine Aussage darüber, ob ein Produkt verkehrsfähig ist, ob seine Zusammensetzung sinnvoll ist oder ob die beworbenen Effekte wissenschaftlich belegt sind. Ein Produkt kann angezeigt sein und dennoch für die konkrete Werbeaussage keine klinisch belastbare Evidenz besitzen.
Die Differenz ist funktional klar:
| Begriff | Was er tatsächlich bedeutet | Was er nicht belegt |
|---|---|---|
| BVL-Anzeige | Meldung des Produkts durch Hersteller oder Importeur | Wirksamkeit, Sicherheit im Einzelfall, behördliche Zulassung |
| GMP-Hinweis | Herstellung nach definierten Qualitätsstandards | Klinischer Nutzen des Produkts |
| Laborzertifikat | Analytischer Befund zu ausgewählten Inhaltsstoffen oder Kontaminanten | Effekt auf Gesundheit oder Beschwerden |
| Klinische Studie | Untersuchung einer definierten Intervention in einer Population | Automatische Übertragbarkeit auf andere Produkte |
| Zugelassener Health Claim | Wissenschaftlich bewertete Aussage unter festgelegten Bedingungen | Freie Nutzung für jede Dosierung oder Rezeptur |
Wer die Wirksamkeitsnachweise von Nahrungsergänzungsmitteln und ihre Qualität bewerten will, muss diese Ebenen sauber auseinanderhalten. Die Frage „Ist das Produkt offiziell registriert?“ beantwortet nicht die Frage „Wirkt es beim Menschen unter den behaupteten Bedingungen?“
Eine behördliche Anzeige dokumentiert einen Verwaltungsvorgang. Sie dokumentiert keinen klinischen Effekt.
Diese Unterscheidung ist besonders relevant bei Produkten, die mit Begriffen wie „Detox“, „Entgiftung“, „Darmreinigung“ oder „Zellschutz“ positioniert werden. Solche Begriffe können biologisch sehr unterschiedliche Vorgänge meinen: Adsorption im Darmlumen, veränderte Resorption eines Stoffes, antioxidative Kapazität in vitro oder eine klinisch messbare Veränderung eines Gesundheitsendpunkts. Zwischen diesen Ebenen besteht keine automatische Kausalität.
Health Claims: Die Evidenzhürde ist enger als die Werbung
Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln unterliegen in der Europäischen Union einem geregelten Verfahren. Eine zulässige Aussage muss klar formuliert und wissenschaftlich abgesichert sein. Die EFSA bewertet die wissenschaftliche Begründung. Über die Zulassung entscheiden anschließend Europäische Kommission und Mitgliedstaaten.
Bis 2023 waren nach Angaben der EFSA mehr als 2.300 Anträge auf gesundheitsbezogene Angaben bewertet worden. Über 260 Angaben waren von der Europäischen Kommission zur Verwendung zugelassen. Die Relation zeigt: Ein plausibler Mechanismus oder ein positiver Laborwert genügt nicht.
Für einen neuen Health Claim verlangt die wissenschaftliche Bewertung mehrere Komponenten:
- Der Inhaltsstoff oder das Lebensmittel muss eindeutig charakterisiert sein. Bei Mineralstoffen, Pflanzenextrakten, probiotischen Stämmen oder Adsorbentien reicht eine Sammelbezeichnung nicht aus.
- Der behauptete Effekt muss gesundheitlich relevant sein. Eine Änderung eines Laborparameters ist nicht automatisch ein patientenrelevanter Nutzen.
- Humanstudien müssen die behauptete Wirkung unter geeigneten Bedingungen untersuchen.
- Der Mechanismus muss biologisch plausibel sein, ersetzt aber keine Wirksamkeitsstudie.
- Die beantragte Dosis und die vorgesehene Zielgruppe müssen mit den Studiendaten vereinbar sein.
Die EU-Liste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben ist in der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 geregelt. Dabei ist nicht nur der Wortlaut relevant. Jede Aussage ist an Verwendungsbedingungen gebunden. Wird etwa eine Angabe für eine bestimmte Tagesmenge zugelassen, darf sie nicht ohne Weiteres auf eine deutlich niedrigere Dosierung übertragen werden.
Ein praktisches Beispiel liefert Aktivkohle. Die zugelassene Angabe zu übermäßiger Flatulenz nach dem Essen ist an eine definierte Menge gebunden: 1 Gramm Aktivkohle pro portionierter Mahlzeit. Daraus folgt weder ein allgemeiner Entgiftungseffekt noch ein Beleg für andere Kohlenstoffpräparate, andere Dosierungen oder andere Anwendungsziele.
Die Logik ist strikt:
1. Wenn der Claim an eine Mindestdosis gebunden ist, dann muss diese Dosis im Produkt und in der tatsächlichen Einnahme erreicht werden.
2. Wenn die Wirkung für einen konkreten Endpunkt bewertet wurde, dann darf sie nicht auf andere Endpunkte ausgeweitet werden.
3. Wenn die Bewertung eine klar definierte Substanz betrifft, dann gilt sie nicht automatisch für ein Gemisch, einen anders hergestellten Extrakt oder ein Produkt mit veränderter physikalisch-chemischer Struktur.
Bei adsorbierenden Substanzen ist dieser Punkt besonders relevant. Adsorptionskapazität hängt unter anderem von Oberfläche, Porenstruktur, Partikelgröße, Kationenaustauschkapazität, Feuchtegehalt und Matrix ab. Ein Begriff wie „Zeolith“ beschreibt daher noch keine pharmakologisch oder ernährungsphysiologisch einheitliche Intervention. Klinische Aussagen müssen sich auf die tatsächlich charakterisierte Materialfraktion beziehen.
Die Studie zum Inhaltsstoff ist nicht automatisch eine Studie zum Produkt
Die häufigste Fehlinterpretation wissenschaftlicher Belege lautet: Für den Inhaltsstoff existiert eine Studie, also ist das Produkt wirksam. Diese Schlussfolgerung ist nur dann haltbar, wenn die geprüfte Intervention dem vermarkteten Produkt hinreichend entspricht.
EFSA nennt für die Charakterisierung unter anderem Zusammensetzung, physikalisch-chemische Eigenschaften, Herstellungsprozess und Stabilität. Das ist keine formale Pedanterie. Diese Eigenschaften können die Bioverfügbarkeit, die Freisetzung, die Bindungskapazität und damit den biologischen Effekt verändern.
Bei Mineralstoffverbindungen kann die chemische Form die Resorption maßgeblich beeinflussen. Bei pflanzlichen Präparaten bestimmen Extraktionsmittel, Standardisierung und Begleitmatrix die Zusammensetzung. Bei mikrobiellen Präparaten ist der Stamm entscheidend; die Gattung oder Art allein ist keine ausreichende Identifikation. Bei Bindemitteln und mineralischen Adsorbentien können Korngröße, gereinigte Fraktion und Kontaminationen die Eigenschaften des Produkts verändern.
Eine belastbare Übertragung setzt daher mindestens fünf Vergleichspunkte voraus:
1. Identität des Prüfmaterials: Wurde exakt derselbe Inhaltsstoff, dieselbe chemische Form oder derselbe mikrobiologische Stamm untersucht?
2. Tagesdosis: Entspricht die im Produkt erreichbare Dosis der Studiendosis? Entscheidend ist die tatsächlich verzehrte Menge, nicht die Menge pro Kapsel oder Portion.
3. Darreichungsform und Matrix: Wurde die Substanz als Pulver, Kapsel, Getränk oder Kombination verabreicht? Eine Matrix kann Freisetzung und Bioverfügbarkeit verändern.
4. Stabilität und Charge: Ist die deklarierte Menge bis zum Ende der Haltbarkeit vorhanden? Bei empfindlichen Inhaltsstoffen ist dies ein zentraler Punkt.
5. Zielgruppe und Endpunkt: Wurde an gesunden Erwachsenen, Personen mit einem Mangel, älteren Menschen oder Patienten untersucht? Und wurde ein relevanter Endpunkt gemessen oder nur ein Surrogatparameter?
Die Aussagekraft klinischer Studien zu Supplementen entsteht aus dieser Passung. Eine randomisierte Studie mit einem standardisierten Extrakt kann methodisch hochwertig sein. Sie liefert dennoch keinen direkten Beleg für ein anderes Präparat, das zwar dieselbe Pflanzenbezeichnung trägt, aber eine andere Extraktionsmethode, andere Markerstoffe oder eine deutlich geringere Dosis aufweist.
Der Name eines Inhaltsstoffs ist keine Produktcharakterisierung.
Besonders problematisch sind Mischpräparate. Enthält ein Produkt zehn oder zwanzig Komponenten, lässt sich ein beobachteter Effekt keiner einzelnen Substanz sicher zuordnen. Umgekehrt kann eine Studie zu einem Einzelstoff nicht ohne Weiteres auf die Mischung übertragen werden. Wechselwirkungen in der Matrix sind möglich, aber ohne direkte Untersuchung nicht quantifizierbar.
Auch der Verweis auf „synergistische Formeln“ ist keine Evidenzkategorie. Synergie ist eine prüfbare Hypothese. Sie erfordert Vergleichsgruppen, die Einzelkomponenten und Kombinationen methodisch sauber gegenüberstellen. Ohne diese Struktur bleibt der Begriff eine Werbebehauptung.
Studienqualität: Welche Daten einen Nutzen tatsächlich tragen
Randomisierte kontrollierte Studien stehen in der Evidenzhierarchie weit oben, sofern sie gut geplant und durchgeführt sind und ein niedriges Verzerrungsrisiko aufweisen. Das Etikett „randomisiert“ allein genügt jedoch nicht. Die Studienqualität von Nahrungsergänzungsmitteln wird an mehreren methodischen Punkten entschieden.
Zunächst muss die Randomisierung nachvollziehbar sein. Wurden Teilnehmende tatsächlich zufällig den Gruppen zugeteilt? War die Zuteilung vor Studienpersonal und Teilnehmenden verborgen? Fehlt diese Verblindung der Zuteilung, können Erwartungen die Gruppenzusammensetzung beeinflussen.
Danach folgt die Verblindung. Bei subjektiven Endpunkten wie Erschöpfung, Wohlbefinden, Schlafqualität oder Verdauungsbeschwerden ist eine Placebokontrolle besonders relevant. Ohne Verblindung kann die Erwartungshaltung der Teilnehmenden die Ergebnisse deutlich beeinflussen. Bei objektiven Laborwerten ist dieses Problem kleiner, aber nicht vollständig eliminiert: Auch Probenhandling, Auswertung und Studienabbruch können Verzerrungen erzeugen.
Die Endpunkte müssen vor Studienbeginn definiert sein. Entscheidend ist der primäre Endpunkt. Wird eine Studie mit zehn Parametern durchgeführt und nur der statistisch auffällige Wert hervorgehoben, steigt das Risiko eines Zufallsbefunds. Eine präregistrierte Fragestellung begrenzt diesen Spielraum.
Bei der Bewertung wissenschaftlicher Belege für Nahrungsergänzungsmittel sind folgende Fragen zielführend:
- War die Studie randomisiert, kontrolliert und bei geeigneten Endpunkten verblindet?
- War der primäre Endpunkt vorab festgelegt?
- Wurde die untersuchte Substanz analytisch und produktspezifisch beschrieben?
- Erhielt die Kontrollgruppe ein plausibles Placebo oder eine geeignete Vergleichsintervention?
- Wie viele Teilnehmende schieden aus, und wurden die Gründe transparent berichtet?
- Wurden unerwünschte Ereignisse systematisch erfasst?
- Entspricht die untersuchte Population den Personen, für die das Produkt beworben wird?
- Ist die Effektgröße klinisch relevant oder nur statistisch auffällig?
Ein statistisch signifikanter Unterschied ist nicht automatisch ein relevanter Unterschied. Bei großen Stichproben können geringe Effekte statistisch auffällig werden, ohne dass sie für die Alltagsfunktion oder Gesundheit eine erkennbare Bedeutung besitzen. Umgekehrt kann eine kleine Studie einen potenziell relevanten Effekt übersehen, weil ihre Präzision nicht ausreicht. Deshalb sind Konfidenzintervalle und Effektgrößen methodisch aussagekräftiger als ein einzelner p-Wert.
Beobachtungsstudien haben einen anderen Status. Sie können Hypothesen generieren, etwa wenn Personen mit hohem Verzehr eines Lebensmittels bessere Gesundheitswerte aufweisen. Sie können aber Kausalität meist nicht sicher belegen. Ernährungsweise, Bewegung, Einkommen, Medikamenteneinnahme und Ausgangsgesundheit sind typische Störfaktoren. Ein Nahrungsergänzungsmittel wird selten isoliert eingenommen.
Auch Zellkultur- und Tierdaten besitzen eine klare, aber begrenzte Funktion. Sie können Mechanismen sichtbar machen: Bindet eine Substanz bestimmte Moleküle? Verändert sie oxidativen Stress unter Laborbedingungen? Beeinflusst sie Signalwege? Der Schritt zum klinischen Nutzen beim Menschen bleibt offen, bis Humanstudien ihn tragen.
Studienregister lesen: Transparenz, aber kein Gütesiegel
Ein Eintrag in einem Studienregister erlaubt die Prüfung zentraler Angaben: Studiendesign, geplante Teilnehmerzahl, primäre Endpunkte, Rekrutierungsstatus und mitunter veröffentlichte Ergebnisse. Das Register ist damit ein nützliches Instrument gegen selektive Darstellung.
Für bestimmte Studien in ClinicalTrials.gov sollen zusammenfassende Ergebnisse üblicherweise spätestens ein Jahr nach Studienabschluss eingereicht werden. Das heißt nicht, dass jede Studie vollständig veröffentlicht wurde oder dass ein Eintrag eine positive Wirksamkeit belegt.
Beim Lesen eines Registereintrags sollten drei Abgleiche erfolgen:
1. Fragestellung gegen Werbung: Deckt sich der primäre Endpunkt mit dem beworbenen Nutzen? Eine Studie zu einem Laborparameter belegt keine Aussage zu Energie, Regeneration oder allgemeinem Wohlbefinden.
2. Protokoll gegen Publikation: Stimmen Teilnehmerzahl, Laufzeit und Endpunkte überein? Abweichungen können begründet sein, müssen aber transparent gemacht werden.
3. Ergebnis gegen Schlussfolgerung: Wurden alle Gruppen und Endpunkte berichtet? Ein einzelnes positives Teilergebnis trägt keine weitreichende Gesamtbehauptung.
Ein Registereintrag beweist weder hohe methodische Qualität noch ein positives Resultat. Er zeigt zunächst, dass eine Studie geplant oder durchgeführt wurde. Die wissenschaftliche Bewertung beginnt danach.
Für die Praxis ist auch der Publikationsstatus relevant. Eine peer-reviewte Veröffentlichung ist keine Garantie für Fehlerfreiheit, aber sie erlaubt zumindest die Prüfung von Methodik, statistischer Auswertung, Nebenwirkungen und Limitationen. Eine bloße Pressemitteilung, eine Herstellerzusammenfassung oder eine Folienpräsentation bietet diese Prüftiefe nicht.
Qualitätssiegel beantworten eine andere Frage
Unabhängige Qualitätsprüfungen können sinnvoll sein. Sie können Angaben zu Inhaltsstoffen, Verunreinigungen und Herstellungsstandards absichern. Bei mineralischen Produkten können Prüfberichte etwa für die Bewertung von Schwermetallbelastungen relevant sein. Bei pflanzlichen Präparaten können sie Identität und Gehalt bestimmter Markerstoffe betreffen.
Das ist analytische Qualität. Sie ist nicht identisch mit klinischer Evidenz.
Ein Siegel kann somit zwei wichtige Fragen teilweise adressieren:
- Ist der deklarierte Inhaltsstoff in der geprüften Charge enthalten?
- Liegen ausgewählte Verunreinigungen innerhalb der geprüften Spezifikationen?
Es beantwortet nicht die entscheidende Wirksamkeitsfrage: Führt dieses Produkt bei der vorgesehenen Dosis in der vorgesehenen Zielgruppe zu einem klinisch relevanten Nutzen?
Die Trennung ist bei Produkten mit Adsorptionsanspruch besonders notwendig. Eine gute Reinheit vermindert ein potenzielles Belastungsrisiko. Sie zeigt nicht, welche Substanzen im menschlichen Gastrointestinaltrakt gebunden werden, in welchem Umfang dies geschieht, ob die Bindung unter realen Ernährungsbedingungen stabil bleibt oder ob daraus ein gesundheitlich relevanter Effekt folgt. Adsorption im Labor ist kein Ersatz für eine kontrollierte Humanstudie.
Ebenso wenig belegt ein GMP-Hinweis eine Wirkung. GMP beschreibt Herstellungsprozesse und Qualitätskontrollen. Es ist ein Element der Prozessqualität, nicht der klinischen Effektivität.
Die korrekte Reihenfolge der Bewertung
Die evidenzbasierte Beurteilung eines Supplements folgt keiner Produktästhetik und keiner Anzahl von Siegeln. Sie folgt einer Reihenfolge.
Zuerst steht die präzise Frage: Welcher Effekt wird für wen behauptet? Danach wird geprüft, ob die Aussage rechtlich und wissenschaftlich konkret genug ist. Erst dann folgt der Blick auf Humanstudien, Produktvergleichbarkeit und analytische Qualität.
Diese Reihenfolge verhindert zwei typische Fehlschlüsse. Der erste lautet: „Das Produkt ist sauber hergestellt, also wirkt es.“ Der zweite lautet: „Der Inhaltsstoff hat einen plausiblen Mechanismus, also ist der gesundheitliche Nutzen belegt.“ Beide Aussagen überspringen die klinische Prüfung.
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt daher ein nüchterner Standard: Je konkreter das Produkt charakterisiert ist und je besser die Humanstudie zu Dosis, Zielgruppe und Endpunkt passt, desto belastbarer ist der Wirksamkeitsnachweis. Eine BVL-Anzeige, ein Prüfzeichen oder eine einzelne Studie zu einem ähnlich benannten Inhaltsstoff erfüllen diesen Standard nicht.
Die Evidenzlage ist nicht durch die Lautstärke einer Werbeaussage bestimmt. Sie ist durch die Qualität der Vergleichsdaten bestimmt.